Lasterhaftes Berlin

In der Weimarer Republik und dem Deutschen Reich waren nicht nur Bordelle verboten, sondern insbesondere auch BDSM-Praktiken. Besonders bunte Blüten trieb das Verbot im lasterhaften Berlin.

Text: Dr. Sarah Scheidmantel, Abbildung: Gregor, Bizarre Homeymoon, um 1950

 

Wenn es um das Ausleben der eigenen sexuellen Bedürfnisse geht, werden Menschen erfinderisch, besonders beim Umgehen von Verboten. Das war schon immer so, und auch das frühe 20. Jahrhundert bildete da keine Ausnahme. Sexualpraktiken, die nicht der heterosexuellen Missionarsstellung entsprachen, waren jahrhundertelang bestenfalls verpönt. Der Flagellantismus (das historische Wort für Masochismus) beispielsweise war bis ins frühe 20. Jahrhundert verboten. Herkömmliche Bordelle, die im Deutschen Reich und in der Weimarer Republik strengen Vorschriften unterlagen, waren auf solche Praktiken nicht ausgelegt.

Dennoch wollten entsprechende sexuelle Bedürfnisse befriedigt werden. Also mussten Decknamen her für Bordelle, in denen harter Sex praktiziert wurde. So bezeichneten sie sich als Massage-Institute. Ein Begriff, der durchaus passte, wurde die Massage seit dem späten 19. Jahrhundert doch vermehrt als medizinische Praktik angewandt. Die gezielte Bearbeitung einzelner Körperpartien führe nicht nur zu einem allgemeinen Wohlbefinden, sondern treibe auch den Kreislauf und den Stoffwechsel an, schrieben Dr. Castor und Dr. Pollux 1900 in ihrem Buch Das Masseusen-Unwesen in Berlin. Gerade in Berlin wurden Massagen etwa in der Massageanstalt an der Charité angewandt und mit dem Beruf des staatlich geprüften Masseurs, der sich ausdrücklich an Männer und Frauen richtete, institutionalisiert. Die vielen existierenden medizinischen Praxen, aber auch die Theorie, dass Körper und Wohlbefinden verbunden seien, machten sich die als Massage-Institute getarnten Bordelle zunutze. Schließlich würden die dort praktizierten Sextechniken ja auch fürs Wohlbefinden sorgen.

Wie es in den berüchtigten Berliner Massage-Instituten zuging, lesen Sie in Séparée No.47

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