Sexualstrafrecht

Der §177 des Strafgesetzbuchs ist ein Sammelbecken sexueller Straftatbestände, über den wir dringend reden sollten.

Text: Sarah Kessler
Foto: doidam10/stock.adobe.com

Übergriff oder Nötigung?

Es passierte letztes Jahr im Sommer. Ich fuhr mit dem Zug zu einer Freundin und war auch schon fast da, als sich auf den Sitz mir gegenüber ein Mann setzte. Ich merkte gleich, dass er angetrunken war, ignorierte seine ersten Versuche, mit mir ins Gespräch zu kommen und war dankbar für die Kopfhörer, die in meinen Ohren steckten. Doch die waren schnell nur noch Attrappe. Besser, ich passe mal auf, was passiert, dachte ich und signalisierte deutlich, dass ich kein Interesse hatte, ins Gespräch zu kommen. Irgendwann hielt ich das Ignorieren nicht weiter durch und beantwortete kurzsilbig seine dummen Fragen.

„Darf ich mithören?“, fragte er schließlich. Ich sagte laut und eindeutig: „Nein“ und ergänzte, dass ich gerade keine Lust hätte, mich zu unterhalten. Doch er ließ nicht locker. Ich schaute demonstrativ aus dem Fenster und gerade, als ich dachte, ich hätte ihn erfolgreich abgewimmelt, redet er weiter.

„Du hast ein Loch in deiner Strumpfhose“, sagt er. Es spielte absolut keine Rolle, aber es stimmte nicht mal. Ich ließ mich nicht darauf ein und entgegnete stumpf: „Ist mir doch egal“. Doch dann beugte er sich vor, versuchte mir zwischen die Beine zufassen und lallte lachend: „Weißt du, wo noch ein Loch ist? Hier!“ Entgeistert schlug ich seine Hand weg und forderte ihn bestimmt auf zu gehen. Ehrlich gesagt, weiß ich heute nicht mehr genau, was ich zu ihm sagte, aber er stand tatsächlich auf, und ich erinnere mich noch sehr gut an das Gefühl, wenigstens einen kleinen Mini-Sieg errungen zu haben. Er hatte es schließlich nicht geschafft, mich zum Weglaufen zu bringen (obwohl das je nach Situation auf jeden Fall manchmal die bessere Option sein kann!). Das, was mich fast noch mehr schockierte als der Übergriff des Mannes – denn an solche gewöhnt man sich als Frau leider viel zu schnell – war die Untätigkeit der anderen Fahrgäste, aber das ist eine andere Geschichte.

Anzeige gegen unbekannt

Bei meiner Freundin angekommen, berichtete ich von dem Vorfall. Ich redete mich richtig in Rage und erinnerte mich dabei an eine Situation, die mir einige Jahre zu vor – ebenfalls im Zug – widerfahren war. Damals saß ich mit Anfang Zwanzig alleine in einem Abteil mit einem Mann. Es war der erste Zug am Morgen, es muss etwa 4:30 Uhr gewesen sein. Der Mann saß auf der anderen Seite des Ganges und schnalzte so lange mit der Zunge, bis ich zu ihm hinüberschaute. Er hielt seinen erigierten Penis in der Hand und war dabei, sich zu befriedigen. Damals kam kein Laut über meine Lippen, ich stand auf, wechselte das Zugabteil und redete zwei Jahre kein einziges Mal darüber, nicht einmal mit meiner Familie oder meinen Freundinnen. Das damals Erlebte noch im Hinterkopf, war Schweigen dieses Mal keine Option für mich. Inzwischen weiß ich nämlich: Solches Verhalten ist nicht nur erniedrigend und respektlos, sondern auch strafbar! Also begleitete meine Freundin mich zur Polizei, wo ich Anzeige gegen Unbekannt erstattete. So würde der Vorfall immerhin in der Kriminalstatistik auftauchen. Der Polizeibeamte hörte mir zu und als ich mit meiner Berichterstattung fertig war, kam er merklich ins Schwimmen.

„Ja … das fällt dann vermutlich unter die sexuelle Nötigung“, murmelte er schließlich. Im Gedächtnis bleibt mir vor allem ein Wort: vermutlich.

Den daraus resultierenden Exkurs ins Sexualstrafrecht samt einiger wichtiger Definitionen lesen Sie in Séparée No.32.

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